Die Samurai und die 3 Schwestern Teil I und II
Fick geschichten Sexgeschichte bei der Arbeit

Unser Sklavenvertrag

Sklaven Vertrag

1. Allgemeines

Die Reihenfolge der Auflistung spiegelt keine Gewichtung der einzelnen Punkte dar. Sie sind alle als gleich wichtig anzusehen. Änderungen an diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und können ausschließlich von der Herrin vorgenommen werden.

Der Sklave geht nach der Unterzeichnung des Vertrags in das Eigentum der Herrin über und sie kann frei über Ihn verfügen. Die einzige Ausnahme ist während der Arbeitszeit des Sklaven. Dann nimmt die Herrin Rücksicht auf mögliche Konflikte mit dem Beruf des Sklaven um berufliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Herrin kann vorübergehend Punkte aus diesem Vertrag ausnehmen.

2. Allgemeines Verhalten des Sklaven

Der Sklave hat alles ihm mögliche zu tun um seine Herrin glücklich zu machen.

Der Sklave verzichtet auf jede Art von Alkohohl und Rauschmitteln mit Ausnahme von Nikotin und Koffein.

Der Sklave hat pfleglich mit seinem Körper umzugehen. Das heißt mindestens 1x in der Woche den Bart und den Genitalbereich zu rasieren, oder nach Aufforderung.

Der Sklave verpflichtet sich seiner Herrin gegenüber stets ehrlich und aufrichtig zu seien, und auf ausnahmslos jede Frage wahrheitsgemäß antworten.

Der Sklave wird jeder/jedem Anweisung/Befehl seiner Herrin umgehend folge leisten.

3. Haushalt

Der Sklave hat die Pflicht, seiner Herrin bei den Hausarbeiten zu helfen und wo er kann zu unterstützen. Die genauen Details werden nachfolgend von der Herrin schriftlich festgelegt:

Den Müll raus bringen wenn die Tüten voll sind, Abtrocknen wenn gespültes Geschirr steht, den PC-Tisch sauber halten, Betten machen/beziehen, Staubsaugen und weiters nach Aufforderung

Zu den Mahlzeiten wird der Sklave seine Herrin bedienen.

4. Öffentlichkeit

Der Sklave wird sich seine Herrin in der Öffentlichkeit stets respektvoll und zuvorkommend verhalten (Gentlemen), z.B. Tür aufhalten, Feuer geben, Jacke an/ausziehen, Taschen tragen usw.

Das Allgemeine Verhalten des Sklaven unter Punkt 2 gilt auch in der Öffentlichkeit.

Der Sklave verhält sich in der Öffentlichkeit so, dass er weder seine Herrin, noch sich selbst bloßstellt.

5. Sexuelles

Dem Sklaven ist es untersagt, ohne Erlaubnis seiner Herrin zum Orgasmus zu kommen.

Dem Sklaven ist es verboten seine Genitalien zu berühren, außer wenn seine Herrin ihn dazu auffordert oder bei der Körperpflege.

Die Herrin hat das Recht beim gemeinsamen Sex einen Orgasmus zu bekommen. Der Sklave hat sich bei seiner Herrin für seinen Orgasmus zu bedanken.

Der Sklave darf sich nach Aufforderung der Herrin ein Sexspielzeug aussuchen, welches die Herrin bei ihm anwenden soll.

Der Sklave ist dazu verpflichtet nach dem Sex das verwendete Sexspielzeug ordnungsgemäß zu säubern und weg zuräumen.

Die Herrin legt fest wann sie mit dem Sklaven Sex haben möchte / wann und wie sie vom Sklaven gefickt werden möchte.

Die Herrin kann einen Rollentausch veranlassen, das heißt den dominanten Teil dem Sklaven überlassen und selbst denn devoten Teil übernehmen. Dieser Tausch kann nur auf Wunsch der Herrin beendet werden, spätestens aber nach dem Orgasmus des Sklaven.

6. Bestrafungen

Der Sklave kann für Verfehlungen an diesen Regeln von seiner Herrin nach ihrem ermessen bestraft werden. Das Ausmaß und die Dauer der Strafe werden allein von ihr bestimmt.

Bestrafungen können auch unabhängig von Verfehlungen erfolgen und ausschließlich dem Vergnügen der Herrin dienen.

Der Sklave wird sich nach jeder Bestrafung bei seiner Herrin dafür bedanken.

7. Sonstige

Der Sklave verzichtet freiwillig auf ein Safeword und weiß genau, das Weinen, Brüllen, Nein, Bitte nicht und ähnliches, nichts daran ändern werden um die Herrin zum aufhören zu bewegen.

Der Sklave tauscht Online keine Fotos von sich, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern mit seinen Chatpartnern aus. Wenn es doch erforderlich seien sollte, ist vorher die Erlaubnis der Herrin einzuholen.

Alles was nicht ausdrücklich in diesem Vertrag geregelt ist kann von der Herrin frei bestimmt werden.

Der Sklave ist dazu verpflichtet einmal im Monat seiner Herrin eine kleine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Abschluss

Beide Partner haben diese Regeln in gegenseitiger Anerkennung und Liebe erstellt und unterschrieben. Der Sklave wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die hier schriftlich niedergelegt sind.

Xxxxxxxx, den 16.10.2017

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Mxxxxxxx Sxxxxxxx Mxxxx Sxxxxxxx
(Herrin) (Sklave)

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